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Mittelstufe B2-C1
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DSH/TestdaF
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Altersgruppe | ab 16 Jahren |
Kursinhalt | Allgemeine Sprachkenntnisse |
Kursdauer | 4 bis 24 Wochen + Orientierungskurs (3 Wochen), Preise |
Kursdaten | Ganzjährig | Start mit Modulbeginn | Modulstarts |
Anfänger A1.1 | 21.01.; 18.02.; 18.03.; 15.04.; 13.05.; 10.06.; 08.07; 05.08.; 02.09.; 30.09.; 28.10; 25.11. |
Kursstufen | Anfänger (A1) bis Fortgeschrittene (B1) |
Stundenplan | 09.30 bis 14.00 Uhr, Montag bis Freitag + Selbststudium |
Lektionen | 25 Lektionen á 45 Minuten |
Teilnehmer | Durchschnittlich 8 Studenten (max. 12) |
Freizeitprogramm | 2 Aktivitäten pro Woche | Wochenendausflüge auf Wunsch |
Unterkunft | auf Anfrage |
Der Integrationskurs dient der Eingliederung und Integration von ausländischen Mitbürgern und wird gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er setzt sich zusammen aus einem Deutschkurs mit bis zu 600 Unterrichtsstunden bis zur Stufe B1 und einem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden. Danach kann die DTZ bzw. B1-Prüfung abgelegt werden.
Der Kurs beinhaltet den Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann.
Der Integrationskurs entspricht unsrerem Standard -„Intensiv-Deutschkurs 25“. Er läuft von Montag bis Freitag, von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es zwei Pausen, in denen du dich in unserer Cafeteria oder im Alaunpark gleich neben der Schule erholen, dir ein Getränk genehmigen, E-Mails abrufen und dich mit Freunden unterhalten kannst.
Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm z. B. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen erteilt wird.
Ob du zum Integrationskurs berechtigt bist, erfährst du, wenn du dich an die Ausländerbehörde bzw. an BAMF wendest.
Folgende Stellen dürfen einen Berechtigungsschein ausstellen:
Alternativ kann man den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs auch bei uns einreichen.
Bevor der Integrationskurs begonnen wird, ist es wichtig, beim Jugendmigrationsdienst (JMD) eine Schullaufbahnberatung zu absolvieren. Möglicherweise kannst du einen anerkannten Schulabschluss nachholen. Mit Beginn des Integrationskurses endet der Anspruch auf die Schullaufbahn.
Caritas-Beratungszentrum, Schweriner Str. 27, 01067 Dresden, Tel.: 0351 4984-742 / -746 / -745, AB/Fax: 4984746, E-Mail: jmd@caritas-dresden.de, Sprechzeiten: Mo + Do, 13:00 – 17:30 Uhr
* Diese werden bei Kursstart mit der Anmeldegebühr und den ersten Lehrbüchern verrechnet.
Wer sich zum Integrationskurs angemeldet hat, muss kurstäglich zum Unterricht erscheinen. Falls das nicht möglich sein sollte, ist es wichtig, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, z. B. einen Krankenschein vom Arzt.
Du durchläufst bis zu 6 Module (mit je 100 UST über 5 Wochen) von Sprachniveau A1 bis B1. Wenn du bereits Deutsch gelernt hast, startest du im einsgestuften Niveau und die Anzahl der Module reduziert sich entsprechend. Nach jedem Modul ist es in Absprache mit deinem Lehrer möglich, die Schule zu wechseln (auch von einer anderen Schule zu uns ;), das Modul zu wiederholen oder ein Pause einzulegen.
Nachdem du die Stufe B1 (= Modul 6) erreicht hast, kannst du am Orientierungskurs mit 60 UST über 4 Wochen nachmittags teilnehmen und den Test zum Orientierungskurs bestehen.
Danach erfolgt die Abschlussprüfung (B1, DTZ*) zum Integrationskurs, die auch bei uns in der Schule stattfindet.
*seit 01.07.2009 schließt die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) den Integrationskurs ab. Nach Bestehen des Tests stellt das BAMF das „Zertifikat Integrationskurs“ aus. Die Kosten der Tests werden einmalig von BAMF übernommen.
Dein Integrationskurs beginnt täglich um 09:30 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es zwei Pausen, in denen du dich im Park neben der Schule erholen, dir ein Getränk in unserer Cafeteria genehmigen, E-Mails abrufen oder dich mit Freunden unterhalten kannst.
Nach dem Kurs kannst du in unserem Selbstlernzentrum die Hausaufgaben erledigen oder deine Deutschkenntnisse in Freizeitveranstaltungen vertiefen und anwenden. Am Wochenende unternehmen wir auf Wunsch Exkursionen in die Umgebung von Dresden.
Der Selbstkostenbeitrag pro UST à 45 Minuten beträgt 1,20 EUR, damit 120 EUR pro Modul. Die Abrechnung der Kursgebühr erfolgt am Modulbeginn.
Eine Befreiung von den Kurskosten kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Den Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs kannst du selbst bzw. über das Kästner Kolleg ans BAMF schicken.
Die Kosten für die Fahrt zum Kurs können vom BAMF erstattet werden, wenn Teilnehmer vom Kostenbeitrag befreit oder von ArGe zum Kurs verpflichtet wurden. Die Kosten können bezuschusst (= teilweise erstattet) werden, wenn Teilnehmer durch die Ausländerbehörde zum Kurs verpflichtet wurden.
Es wird die günstigste Fahrkarte erstattet/bezuschusst, d. h. für Teilnehmer:
Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung können Teilnehmer bei Anmeldung beim Kursträger stellen.
Falls du nach 660 UST absolvierten das 6. Modul (B1) nicht abschließen kannst, besteht die Möglichkeit zur Beantragung weiterer 300 UST im Aufbausprachkurs, wenn der Abschlusstest DTZ (A2/B1) zwar absolviert, aber nicht mit Level B1 bestanden wurde.
> Informationen über Integrationskurse
> Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
> Anmeldeformular für den Integrationskurs
> Übersicht der nationalen Bildungsabschlüsse
> Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent)
> Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
> Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung